Unsere Angebote
Seit Gründung der DLRG vor über 100 Jahren stellen wir uns den Aufgaben Aufklärung – Ausbildung – Einsatz.
Dazu bieten wir in den Ortsgruppen im Bezirk Hagen/ Ennepe-Ruhr Schwimm – und Rettungsschwimmausbildung an.
Darüber hinaus können Sie bei der DLRG z.B. Tauchen und Boot fahren lernen oder Kenntnisse in der Ersten Hilfe und im Funkwesen erwerben. Diese Fähigkeiten benötigen Sie, wenn Sie sich im Wasserrettungsdienst oder im Katastrophenschutz engagieren möchten.
Schnuppern Sie doch einmal rein. Vielleicht gefällt Ihnen ja diese besondere Art der Freizeitbeschäftigung. Die DLRG ist ein familiärer Verein mit vielfältigen Angeboten und wir begrüßen Sie gerne in unserer Gemeinschaft.
Schwimmen können ist die beste Vorsorge gegen das Ertrinken - diese Erkenntnis hat die DLRG motiviert einer der größten Schwimm-Ausbilder in Deutschland zu werden.
In der Region Hagen/ Ennepe-Ruhr bieten 11 Ortsgruppen Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung in insgesamt 17 Hallenbädern an.
Wenn Sie Ihr Kind zu einem Schwimmkurs anmelden möchten oder selbst Interesse an einer Schwimm- oder Rettungsschwimmausbildung haben finden Sie hier alle Informationen über die DLRG in Ihrer Nähe.
Die Ortsgruppen des Bezirks Hagen/ Ennepe-Ruhr betreiben sieben Rettungswachstationen. An der Ruhr, dem Harkort- und Hengsteysee sowie an der Glörtalsperre sorgen die ehrenamtlichen Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer für Sicherheit im, am und auf dem Wasser. Die Stationen sind an den Wochenenden in der Zeit von April bis September und bei besonderen Ereignissen (z.B. bei Kanu-, Ruder- oder Segel-Regatten) geöffnet. Darüber hinaus wird die Wildwasserstrecke an der Lenne in Hohenlimburg von DLRG-Kräften gesichert.
Die Tätigkeit an diesen Rettungswachstationen ist vielseitig. Neben den Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmern, werden Bootsführer, Einsatztaucherinnen und Einsatztaucher, Strömungsretter und Funker eingesetzt.
Haben Sie Interesse an dieser besonderen Freizeitbeschäftigung? Wir bieten entsprechende Ausbildungslehrgänge an. Oder rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen „Schnuppertag“. Wir informieren Sie gerne!
Die Spezialisten der DLRG werden auch im Fall einer Naturkatastrophe von den Städten und Gemeinden oder der Landesregierung angefordert. Beispielsweise waren im Jahr 2013 rund 30 Einsatzkräfte der DLRG Hagen/ Ennepe-Ruhr im Hochwassergebiet rund um Magdeburg tätig. Sie haben u.a. Deiche gesichert und Menschen aus ihren Häusern evakuiert. Für diese Aufgaben stehen im DLRG Bezirk Hagen/ Ennepe-Ruhr 20 Trupps mit rund 120 gut ausgebildete, ehrenamtliche Einsatzkräfte zur Verfügung.
Die DLRG bildet Taucherinnen und Taucher für den Einsatz aus. Die Aufgaben dieser Einsatztaucher sind u.a. die Rettung von Menschen und die Unterstützung bei Hochwasser-Einsätzen. Beispielsweise untersuchten die Einsatztaucher der DLRG beim Hochwasser 2013 die Deiche an der Elbe auf Schäden und halfen bei der Stabilisierung der Deiche durch Sandsäcke.
Angehende DLRG Einsatztaucherinnen und Einsatztaucher werden innerhalb der Ausbildung darauf vorbereitet, anderen Personen unter extrem schwierigen Umgebungsbedingungen zu helfen bzw. sie zu retten. Neben der Tauch-Ausbildung und der Steigerung der körperlichen Fitness wird deshalb auch die psychische Belastbarkeit gestärkt.
Nach bestandener Prüfung müssen die Einsatztaucherinnen und Einsatztaucher pro Jahr mindestens zehn Tauchgänge mit einer Gesamtdauer von mindestens 300 Minuten unter Einsatzbedingungen durchführen. Dazu werden regelmäßige Übungseinsätze angeboten. Dort werden u.a. Methoden zur Suche von Menschen, der Einsatz von Booten aus und Unterwasserarbeiten geübt.
Der Weg zum DLRG Einsatztaucher/ zur DLRG Einsatztaucherin
Das Mindestalter für den Beginn der Tauchausbildung beträgt 15 Jahre. Zudem muss das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen absolviert und die Tauchtauglichkeit gemäss GUV-R 2101 (G 31) gegeben sein.
Wenn Du Interesse hast, wende Dirch per E-Mail an : tauchen(at)bez-hagen-ennepe-ruhr.dlrg.de
Immer weniger Kinder können schwimmen. Aktuell kann nur jedes 2. Kind nach Ende der Grundschule sicher schwimmen. Dies ergab eine Untersuchung der DLRG und diese Entwicklung erschreckt uns sehr.
Die DLRG bietet überall dort, wo es Schwimmbäder gibt, entsprechende Kurse an. Darüber hinaus soll in allen Grundschulen das Schwimmen im Sportunterricht angeboten werden.
Informationen zur Rettungsfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
Auf Grund des neuen Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" haben sich die Rahmenbedingungen für die Kurse geändert. Die neue Regelung wurde zwischen dem Kultusminister NRW und den schwimm- sporttreibenden Verbänden vereinbart.
Speziell für Lehrkräfte an Schulen und BetreuerInnen in Kindertagesstätten bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.
Rettungsfähigkeit
Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.12/14 „Sicherheitsförderung im Schulsport" vom 26.11.2014 werden folgende Anforderungen gestellt:
Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:
Eingeschränkte Rettungsfähigkeit:
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen und
• einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens
heraufholen und zum Beckenrand bringen,
• eine Person schleppen und
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Allgemeine Rettungsfähigkeit:
Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das
- Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Bronze besitzen oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
• von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom
Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
• ca. 10 m weit tauchen,
• Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden
oder sich aus diesen lösen,
• einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.
15 m weit schleppen und an Land bringen und
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz* benutzt,
• muss die Aufsicht führende Lehrkraft das
Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber besitzen und die
Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.)
kennen und
• müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen
Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen
Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein. *Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)
An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
Beachten Sie bitte auch im Teil II des Erlasses die Unterpunkte 1.1 bis 1.4 und 6.4 bis 6.8.
Rahmenbedingungen
- Die Abnahme der Rettungsfähigkeit erfolgt ausschließlich durch die schwimmsporttreibenden Verbände.
- Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
- Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung dieses Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit und deren Nachweis gegenüber der Schulleitung bis zum 31.01.2016.
- Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung.
- Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten (3 ZE Theorie, 3 ZE im Wasser). Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
- Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Lehrkräfte je qualifizierten Ausbilder.
- Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden.
- Die Teilnahmegebühr ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60€ pro Teilnehmer. Mit dieser Gebühr sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.
- Im Rahmen der Prüfung wird das Deutsche Schwimmabzeichens (Bronze) wiederholt und ein Schwimmpass ausgestellt.
Bei Fragen schreiben Sie uns doch einfach eine Email an:
Rettungsfaehigkeit(at)bez-hagen-ennepe-ruhr.dlrg.de