Informationen zur Rettungsfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern
Auf Grund des neuen Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" haben sich die Rahmenbedingungen für die Kurse geändert. Die neue Regelung wurde zwischen dem Kultusminister NRW und den schwimm- sporttreibenden Verbänden vereinbart.
Speziell für Lehrkräfte an Schulen und BetreuerInnen in Kindertagesstätten bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.
Seminar-Termine finden Sie hier >>>
Rettungsfähigkeit
Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr.12/14 „Sicherheitsförderung im Schulsport" vom 26.11.2014 werden folgende Anforderungen gestellt:
Für die einzelnen Schwimmstätten sind folgende Nachweise erforderlich:
Eingeschränkte Rettungsfähigkeit:
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen und
• einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens
heraufholen und zum Beckenrand bringen,
• eine Person schleppen und
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Allgemeine Rettungsfähigkeit:
Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das
- Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Bronze besitzen oder
- das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
• von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom
Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
• ca. 10 m weit tauchen,
• Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden
oder sich aus diesen lösen,
• einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.
15 m weit schleppen und an Land bringen und
• lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz* benutzt,
• muss die Aufsicht führende Lehrkraft das
Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber besitzen und die
Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.)
kennen und
• müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen
Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen
Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein. *Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)
An der Durchführung des Schwimmens im Schulsport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
Beachten Sie bitte auch im Teil II des Erlasses die Unterpunkte 1.1 bis 1.4 und 6.4 bis 6.8.
Rahmenbedingungen
Die Abnahme der Rettungsfähigkeit erfolgt ausschließlich durch die schwimmsporttreibenden Verbände.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
Für Lehrkräfte, die mit der Inkraftsetzung dieses Erlasses aktuell nicht mehr rettungsfähig sind, gilt eine Übergangsfrist für die Auffrischung der Rettungsfähigkeit und deren Nachweis gegenüber der Schulleitung bis zum 31.01.2016.
Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung.
Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten (3 ZE Theorie, 3 ZE im Wasser). Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Lehrkräfte je qualifizierten Ausbilder.
Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden.
Die Teilnahmegebühr ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60€ pro Teilnehmer. Mit dieser Gebühr sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.
Im Rahmen der Prüfung wird das Deutsche Schwimmabzeichens (Bronze) wiederholt und ein Schwimmpass ausgestellt.
Bei Fragen schreiben Sie uns doch einfach eine Email an:
Rettungsfaehigkeit(at)bez-hagen-ennepe-ruhr.dlrg.de